ESG bei KLINGER: Unser Weg zur CSRD

Wie KLINGER auf ESG, CSRD & EU-Taxonomie reagiert: Yusuf Avci erklärt, wie Nachhaltigkeitsdaten erfasst und konkrete Maßnahmen abgeleitet werden.

07. Mai 2025

Von Energieverbrauch bis Menschenrechte: ESG-Regeln prägen unser Handeln. Yusuf Avci, Nachhaltigkeitsmanager bei KLINGER Holding, erklärt, wie KLINGER mit den neuen Nachhaltigkeitsvorgaben umgeht.

Im Beitrag erwähnte Kontakte:

Als ESG-Manager der KLINGER Holding hat Yusuf Avci zukünftig alle Nachhaltigkeitsdaten im Blick.

Herr Avci, wir hören ständig von ESG, CSRD, EU-Taxonomie & Co. Was bedeuten diese Regulativen für die KLINGER Group?

Yusuf Avci: Die neuen Vorgaben verlangen detaillierte und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen. Wir müssen ab 2026 für das Geschäftsjahr 2025 berichten. Das betrifft nicht nur finanzielle Kennzahlen, sondern auch unseren Energieverbrauch, Abfallmengen, Personalkennzahlen und CO₂-Emissionen. Kunden, Investoren und Aufsichtsbehörden verlangen Transparenz – das ist der Kern.

Wie geht KLINGER mit so vielen unterschiedlichen Richtlinien um?

Avci: Wir haben gleich mehrere Verordnungen, etwa die Corporate Sustainability Reporting Directive, die EU-Taxonomie oder die Corporate Sustainability Due Diligence Directive. Jede schreibt andere Nachweise vor. Als produzierendes Unternehmen ist es wichtig, alle Standorte einzubinden. Das fehlende einheitliche ERP-System ist dabei eine Herausforderung. Aktuell erfassen wir Daten mittels SIC-Codes und sammeln erste Erfahrungen in einem GHG-Pilotprojekt. KLINGER Finland, KLINGER Fluid Control, KLINGER Dichtungstechnik und KLINGER Gebetsroither sind Teil des Pilotprojekts. So möchten wir Standards schaffen, mit denen wir sämtliche Regularien erfüllen können.

Was können wir aus dem ESG-Report schließlich ableiten?

Avci: Wir sehen unter anderem Energieverbrauch und  -intensität, Abfallmanagement und Reduzierung, Recycling und Kreislaufwirtschaft, Wasserverbrauch und Wassermanagement, Reduktion im Rohstoffverbrauch und Materialeffizienz, Ressourcenknappheit und Risikomanagement. Wo können wir potenziell Abfälle reduzieren und wo ergeben sich neue Strategien für mehr Nachhaltigkeit? Aber auch die Mitarbeiterentwicklung und Weiterbildung, Mitarbeiterbindung und -fluktuation, Altersdiversität in der Belegschaft, Transparenz beim Gender Pay Gap, Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Beschwerdekanälen, Anonymität und Datenschutz und vieles mehr sind wichtige Kennzahlen für die KLINGER Group. Ziel ist es, konkrete Maßnahmen abzuleiten. Ob es um energieeffizientere Anlagen geht oder die Umstellung auf nachhaltige Materialien – dank des ESG-Reports haben wir eine solide Datenbasis. Damit zeigen wir nicht nur, dass wir gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern gestalten aktiv unsere Zukunft.

Danke für das Gespräch.

Fact box

Glossar ESG und Nachhaltigkeitsreporting

  • Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM): Erhebt CO2-Zertifikate für Importe kohlenstoffintensiver Produkte wie Stahl oder Zement. Startet 2026. KLINGER ist betroffen.
  • Corporate Carbon Footprint (CCF): Misst die gesamten CO2-Emissionen eines Unternehmens. Dient als Basis für Klimastrategien.
  • Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD): Erzwingt Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in globalen Lieferketten. Unternehmen tragen Verantwortung für Zulieferer.
  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Regelt erweiterte Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. KLINGER muss ab 2026 für 2025 Daten vorlegen.
  • Entwaldungsverordnung (EUDR): Zielt auf den Schutz von Wäldern durch Reglementierung von Produkten wie Kaffee, Kakao und Holz. KLINGER ist betroffen.
  • EUCDR – Conflict Mineral Regulation (CMR): Regelt den Einsatz konfliktbehafteter Mineralien wie Wolfram oder ähnliches. KLINGER ist betroffen.
  • European Green Deal: EU-Strategie, um bis 2050 klimaneutral zu werden, u.a. durch erneuerbare Energien und nachhaltige Wirtschaftspolitik.
  • European Sustainability Reporting Standards (ESRS): Legt detaillierte Vorgaben für Berichte nach der CSRD fest und sorgt für Vergleichbarkeit.
  • EU-Taxonomie: Definiert, was als „grün“ gilt. Beeinflusst Finanzierungen und Investorenentscheidungen, da nachhaltige Aktivitäten klarer erkennbar sind.
  • Klimaneutral: Zustand, in dem ein Unternehmen oder Produkt netto keine Treibhausgase mehr ausstößt – meist durch Vermeidung und Kompensation.
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LksG): Verlangt die Überprüfung von Menschenrechten und Umweltaspekten in Lieferketten. KLINGER muss Zahlen ab 2029 berichten, ist aber – als Teil der Lieferkette – bereits früher betroffen.
  • Product Carbon Footprint (PCF): Erfasst den CO2-Ausstoß eines bestimmten Produkts über dessen gesamten Lebenszyklus.
  • GHG Treibhausgase (GHG): Umfassen CO2, Methan (CH4) und andere klimaschädliche Gase. Die Bilanzierung erfolgt nach Scope 1, 2 und 3.
  • GHG Protokoll: Weltweit anerkannter Standard zur Emissionsbilanzierung in Scope 1, 2 und 3. Setzt methodische Leitplanken:
    • Scope 1: Direkte Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quellen, zum Beispiel durch Produktionsprozesse oder aus Heizungsanlagen.
    • Scope 2: Indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie, wie Strom oder Fernwärme.
    • Scope 3: Weitere indirekte Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Dazu zählen etwa Emissionen aus eingekauften Vorleistungen, Transport, Geschäftsreisen oder der Nutzung und Entsorgung der hergestellten Produkte.
  • Ökodesign-Verordnung (ESPR): Setzt Mindeststandards für nachhaltige Produktgestaltung. Relevant für Produzenten, um Abfälle und Energieverbrauch zu reduzieren.
  • SIC-Codes: Mit den „Standard Industrial Classification Codes“ ordnen Unternehmen bestimmten Branchen zu. Im ESG-Kontext helfen sie, Daten aus verschiedenen Bereichen konsistent zu erfassen.

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